Wege zum Füherschein
Sie haben eine körperliche Behinderung, aber noch keinen Führerschein?
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Anmeldung bei einer geeigneten Fahrschule (die ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug in ihrem Bestand haben sollte) |
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Erstellung der notwendigen Gutachten (medizinisches Gutachten, ggf. (Vorab-) Eignungsgutachten zum Führen eines Kfz durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS)) |
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Fahrausbildung in einer geeigneten Fahrschule |
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Fahrprüfung mit einem Sachverständigen des TÜV (in den neuen Bundesländern DEKRA) |
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Erteilung und Eintragung der Führerscheinauflagen und -beschränkungen durch die Straßenverkehrsbehörde |
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Aushändigung des Führerscheins |
Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis und wollen nach Eintritt der Behinderung wieder Autofahren?*
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Klärung der Vorgehensweise mit der Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) |
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Beratungsgespräch mit SW-Rehamobil / Anmeldung bei einer geeigneten Fahrschule (die ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug in ihrem Bestand haben sollte) |
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Erstellung der notwendigen Gutachten (medizinisches Gutachten, ggf. (Vorab-) Eignungsgutachten zum Führen eines Kfz durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS)) |
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Übungsfahrten in einer geeigneten Fahrschule |
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Fahrprobe mit einem Sachverständigen des TÜV (in den neuen Bundesländern DEKRA) |
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Ergänzung des bestehenden Führerscheins durch die Eintragung der Führerscheinbeschränkungen und Auflagen durch die Straßenverkehrsbehörde |
*Bitte beachten Sie, dass die hier skizzierte Vorgehensweise eine erste Orientierung darstellen soll. Je nach Bundesland und Straßenverkehrsamt kann der Ablauf anders aussehen.
Führerscheinauflagen im neuen EG-Führerschein
Hier können Sie feststellen, was die codierten Auflagen in Ihrem Führerschein bedeuten. Sollte eine bei Ihnen aufgeführte Auflage hier nicht erklärt sein, so fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt nach.
Wichtiger Hinweis: Sie sollten zur Interpretation dieser Codes das Gutachten Ihres TÜV-Prüfers zur Hand haben. Einige der Auflagen sind leider nicht immer eindeutig, manchmal sind sie interpretierbar. Eine korrekte Interpretation ergibt sich letztlich nur mithilfe des Gutachtens.
Code / Erklärung:*
03 |
Fahrer hat eine Prothese/Orthese für die Gliedmaßen. |
05 |
Fahrer hat eine Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen |
05.06 |
Fahrer darf nur ohne Anhänger fahren |
10 |
Nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Schaltung |
15 |
Nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Kupplung. |
20 |
Nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Bremsmechanismen |
25 |
Nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Beschleunigungsmechanismen |
30 |
Nur Fahrzeuge mit speziell kombinierten Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
35 |
Nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Bedienvorrichtungen |
40 |
Nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Lenkung |
42 |
Nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Rückspiegeln. |
43 |
Nur Fahrzeuge mit speziell angepasstem Fahrersitz. |
44 |
Anpassungen des Kraftrades |
44.01 |
Nur Krafträder mit Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel. |
44.02 |
Nur Krafträder mit angepasster handbetätigter Bremse |
44.04 |
Nur Krafträder mit angepassten Beschleunigungsmechanismen |
44.05 |
Nur Krafträder mit angepasster Handschaltung und Handkupplung |
44.06 |
Nur Krafträder mit angepassten Rückspiegeln |
44.07 |
Nur Krafträder mit angepassten Kontrolleinrichtungen. |
55 |
Kombinationen von Anpassungen des Fahrzeugs (Reha-Technik) |
78 |
Fahrer darf nur Automatik fahren. |
104 |
Fahrer muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen |